Unsere AGB gelten bei der Inanspruchnahme der Sicherstellungs-, Verwahrungs-, Lagerungs-, Dokumentations- und Verwertungsleistungen sowie beim Verkauf von vormals gesicherten Produkten durch WERTBASE GmbH als vereinbart. Insbesondere enthalten sie Ihre Rechte und Pflichten als unser Auftraggeber oder Käufer sowie die wichtigsten Datenschutzbestimmungen.

Präambel WERTBASE GmbH

WERTBASE: Sicherstellen. Verwahren. Verwerten.

Wir verantworten den gesamten Weg: von der Sicherstellung über die Verwahrung bis zum revisionssicheren Abschlussbericht. Sie beauftragen einmal und haben einen festen Ansprechpartner.

A. Anfangsbestimmungen Allgemein

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Sicherstellungs-, Verwahrungs-, Lagerungs-, Dokumentations-, Verwertungs- oder alle anderen, damit im Zusammenhang stehenden Leistungen sowie für Kaufverträge zwischen

WERTBASE GmbH
Im Sonnenschein 3
76467 Bietigheim
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 757260 (Firma: Wertbase GmbH)
vertreten durch den Geschäftsführer Denny Michael Schröder

(mehr Informationen im Impressum: https://wertbase.com/impressum.html)
(nachfolgend „Verwender“, „wir“, oder „uns“ genannt)
und Ihnen
(nachfolgend „Partner“, „Ihr“ oder „Sie“ genannt).

(2) Diese AGB richten sich an Unternehmen / Unternehmer (§ 14 BGB), nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher i.S.d. PAngV. Unser Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

(3) “Verbraucher” sind Sie, wenn Sie eine natürliche Person sind, die einen Vertrag mit uns zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen, freiberuflichen, öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) “Unternehmer” sind Sie, wenn Sie eine natürliche Person sind oder einen Vertragsschluss für eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft tätigen, die bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen, freiberuflichen, selbständigen, öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Diese AGB gelten auf allen unseren Plattformen. “Plattformen” sind alle von uns genutzten Vertriebs- und Operationskanäle und -dienste. Insbesondere sind es alle unsere Räumlichkeiten; alle unsere physischen oder elektronischen Unterlagen wie E-Mails, Auftragsdokumente oder Informationsmaterialien; alle unsere Vertriebsflächen sowie unsere Webseiten oder Apps und unsere Profile auf Webseiten oder Apps unserer Partner.

(6) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Abweichende AGB werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Etwas anderes kann gelten, soweit in diesen AGB in Einzelfällen etwas anderes bestimmt ist. Soweit in eine andere Sprache als Deutsch übersetzte Rechtstexte oder Dokumente bestehen, sind die deutschen Rechtstexte oder Dokumente rechtlich verbindlich und damit anwendbar – die übersetzten Rechtstexte oder Dokumente dienen alleine zum besseren Verständnis.

(7) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit einer Leistung getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus einer Bestellung bzw. Beauftragung sowie den dazugehörigen Anlagen, unserer Bestätigung, unserer Annahme sowie ergänzend, soweit dort nicht geregelt, aus diesen AGB. Diese AGB finden auch auf spätere Bestellungen bzw. Beauftragungen Anwendung, die Sie während oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit abgeben, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt sind andere AGB einbezogen worden.

(8) Mit Ausnahme schriftlicher Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden elektronisch oder digital erstellte Dokumente oder Unterlagen schriftlichen Dokumenten oder Unterlagen gleichgestellt.

(9) Diese AGB gelten auch für andere, zwischen Ihnen und uns geschlossene Verträge, soweit keine speziellen, auf die andere Vertragsart bezogenen AGB vorliegen und Klauseln dieser AGB inhaltlich Anwendung finden können.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Wenn wir unsere Leistungen auf unseren Plattformen präsentieren, geben wir kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Bei der Präsentation handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Darbietung. Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Unternehmen / Unternehmern (§ 14 BGB), nicht jedoch mit Verbrauchern (§ 13 BGB) oder Letztverbrauchern i.S.d. PAngV. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Unsere schriftlichen Angebote sind für die Dauer von 2 Wochen hinsichtlich der wesentlichen Bedingungen als feste Vertragsangebote anzusehen. Hiernach sind sie freibleibend. Sollten wir eine Kostensteigerung feststellen, werden wir Sie hiervon schriftlich in Kenntnis setzen. Sie gilt als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von einer Woche schriftlich und begründet widersprechen.

(2) Eine rechtsverbindliche Bestellung bzw. Beauftragung können Sie auf jede Weise abgeben, die unsere Plattformen anbieten oder wir Ihnen im Einzelfall vorschlagen. Insbesondere können Sie sie wie folgt abgeben:

  • Indem Sie uns ausgefüllte Auftrags- bzw. Vertragsunterlagen über jeden gängigen Kommunikationskanal wie E-Mail, Post oder unsere Social-Media-Profile zusenden oder auf ein von uns an Sie über einen solchen Kommunikationskanal zugesandtes Vertragsabschlussangebot annehmend antworten.
  • Indem Sie uns ausgefüllte Auftrags- bzw. Vertragsunterlagen übergeben – beispielsweise in unseren oder Ihren Räumlichkeiten oder Vertriebsflächen oder bei jeder anderen Gelegenheit.
  • Indem Sie Ihre Bestellung bzw. Beauftragung schriftlich oder mündlich auf unseren Plattformen, insbesondere in den von uns genutzten Räumlichkeiten, Vertriebsflächen oder über die von uns genutzten Kommunikationskanäle abgeben oder auf ein von uns ausgesprochenes Vertragsschlussangebot annehmend antworten.

Sie sind an die Beauftragung bzw. Bestellung für die Dauer von 2 Wochen nach ihrer Abgabe gebunden.

(3) Mit der Beauftragung bzw. Bestellung stimmen Sie zudem diesen AGB und der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung verbindlich zu.

(4) Wir können den Zugang der abgegebenen Bestellung bzw. des Auftrages

  • per E-Mail an die von Ihnen angegebene oder genutzte E-Mail-Adresse bzw. per Nachricht innerhalb unserer Plattformen, insbesondere innerhalb unserer Webseiten und Apps sowie unseren Profilen auf Webseiten und Apps Dritter
  • mit Bestätigungsschreiben oder durch Übergabe
  • mündlich oder durch die Aushändigung einer Quittung oder jeglichen schriftlichen Bestätigung

bestätigen. In der Bestätigung liegt keine verbindliche Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Dies gilt insbesondere für die Bestätigung des Eingangs Ihrer Anfrage, die Prüfung der übermittelten Unterlagen sowie die Mitteilung einer Vorgangsnummer und eines Ansprechpartners; diese Schritte dienen allein der Vorbereitung unseres Angebots. Wir bestätigen die Bestellung bzw. Beauftragung grundsätzlich selbst. Allerdings kann auch ein Dritter in unserem Namen eine Bestätigung abgeben, wenn Sie unsere Leistung auf Plattformen Dritter – insbesondere einer Webseite oder App eines Dritten – bestellt bzw. beauftragt haben.

(5) Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst zustande, wenn wir

  • die Bestellung bzw. Ihren Auftrag ausdrücklich annehmen.
  • mit der Leistungserbringung beginnen.
  • eine Rechnung stellen.
  • die Leistung – ganz oder teilweise – erbringen.

Die Annahme kann gleichzeitig mit der Bestätigung erfolgen. Unterbreiten wir Ihnen auf Ihre Anfrage ein Angebot für den konkreten Einzelfall, kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dieses Absatzes mit Ihrer Annahme unseres Angebots innerhalb der Bindungsfrist nach Abs. 1 zustande.

(6) Bestehen mehrere Vertragspartner – insbesondere, wenn die Bestellung bzw. Beauftragung durch mehrere Personen gemeinschaftlich erfolgte - oder ist der Vertragspartner eine Personengesellschaft, haften die Vertragspartner bzw. die Gesellschafter der Personengesellschaft für unsere Forderung als Gesamtschuldner. Wir sind berechtigt, uns bei der Vertragsdurchführung auf die Weisungen und Informationen eines einzelnen Vertragspartners bzw. Gesellschafters einer Personengesellschaft zu stützen, insbesondere ohne dies mit den übrigen Vertragspartnern bzw. Gesellschaftern einer Personengesellschaft abzusprechen, soweit nicht ein anderer schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch berechtigt uns zur Beendigung des Vertrags auf Grundlage und mit den Folgen einer fehlenden Mitwirkung.

(7) Erhalten wir nach Durchführung der Auftragsbestätigung, Annahmeerklärung oder Rechnung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse oder eine ungünstige Auskunft über ein wirtschaftliches Verhalten und/oder Zahlungsweise und/oder über andere Umstände, die darauf schließen lassen, dass unser Zahlungsanspruch aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit gefährdet sein könnte, so steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis die Zahlung vollständig bewirkt wurde oder Sie eine ausreichende Sicherheit bestellen. Wird die Zahlung nicht fristgemäß bewirkt oder keine Sicherheit bestellt, haben wir ein sofortiges Rücktrittsrecht. Unsere weiteren Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.

§ 3 Anmeldung, Konto

(1) Erfordert eine unserer Leistungen die Einrichtung eines Kontos auf unseren Plattformen, erhalten Sie es durch eine Anmeldung.

(2) Die Angabe der bei Anmeldung abgefragten Daten ist verpflichtend. Sie versichern ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Anmeldung kann durch Eingabe Ihrer Daten auf unseren Plattformen erfolgen.

(3) Folgende Voraussetzungen bestehen für die Anmeldung:

  • Unternehmer als natürliche Personen sind unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen in einem Alter von über 18 Jahren
  • Unternehmer als Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie jegliche anderen Körperschaften, Vereinigungen oder Gemeinschaften sind rechtsfähig und haben einen vertretungsberechtigten Vertreter. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.

(4) Ein Anspruch auf Anmeldung besteht nicht. Wir sind berechtigt, eine Anmeldung abzulehnen. Mit dem Abschluss der Anmeldung entsteht zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis.

(5) Mit der Anmeldung erhalten Sie ein Konto, welches alle notwendigen Daten für die Nutzung enthält. Die Nutzung darf nur durch Sie selbst erfolgen, insbesondere dürfen Sie Dritten die Nutzung des Kontos nicht gestatten oder das Konto nicht an Dritte übertragen (Accountsharing). Das Passwort kann jederzeit geändert werden. Mehrere Konten einer Person sind unzulässig. Das Konto besteht bis zum Eintritt der Wirkung der Kündigung.

(6) Sie sind für den Inhalt und die Qualität aller Angaben verantwortlich. Sie versichern, dass sie richtig und vollständig sind.

(7) Sie dürfen den sicheren Betrieb unserer Plattformen nicht gefährden. Es ist alles zu unterlassen, was andere Benutzer der Plattformen belästigen könnte oder über die bestimmungsgemäße Benutzung unserer Plattformen hinausgeht. Sie sind insbesondere verpflichtet, folgendes zu unterlassen:

  • Dateien hochzuladen oder zu versenden, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware enthalten oder sonstige Eingriffe vorzunehmen, die die Funktionalität oder die Erreichbarkeit der Plattformen beeinträchtigen oder Inhalte verändern oder löschen könnte,
  • Jede Form von Werbung hochzuladen oder zu versenden, besonders E-Mail-Werbung, SMS-Werbung, Kettenbriefe oder andere belästigende Inhalte,
  • Die Plattformen einer übermäßigen Belastung auszusetzen oder auf jede andere Weise das Funktionieren zu stören oder zu gefährden,
  • Ohne schriftliche Zustimmung Crawler, Spider, Scraper oder andere automatisierte Mechanismen zu nutzen, um auf die Plattformen zuzugreifen und Inhalte zu sammeln.
  • Informationen wie E-Mail-Adressen oder Rufnummern anderer Benutzer ohne vorherige Einwilligung zu sammeln oder zu verwenden,
  • Inhalte der Plattformen oder Dritter ohne vorherige Einwilligung durch uns oder die Dritten zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht.

(8) Wir sind berechtigt, in Hinblick auf Ihr Konto ohne Angabe von Gründen jede Maßnahme zu treffen. Insbesondere sind wir berechtigt, Sie zu einer Stellungnahme aufzufordern, das Konto vorläufig zu sperren, eine Verwarnung auszusprechen oder das Konto dauerhaft zu sperren oder zu löschen. Darüber hinaus behalten wir uns ausdrücklich die Geltendmachung von zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen vor. Die Sanktionen betreffen nicht die Zahlungspflicht bei bereits zustande gekommenen Leistungsverhältnissen, insbesondere wenn die Leistung bereits (teilweise) erbracht wurde.

(9) Sollten Leistungen auf unseren Plattformen auch ohne ein Konto in Anspruch genommen werden können, geben Sie bereits mit der Nutzung unserer Plattformen ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages für die Dauer der Nutzung einer Plattform gemäß dieser AGB ab, welches wir durch die Erbringung der Leistung annehmen.

§ 4 Preise, Zahlung, Verzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Stundenhonorar

(1) Die von uns angegebenen Preise sind – soweit im Einzelfall nichts anderes präsentiert oder vereinbart wurde – Nettopreise ohne die Umsatzsteuer. Die Preise gelten – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart wurde – ab Werk und zuzüglich anfallender Lieferkosten, Versandkosten, Verpackungskosten, Lagerkosten, Frachtkosten, Zoll- und Einfuhrnebenabgaben sowie Service und Montagekosten. Soweit diese AGB oder unser Angebot auf unsere Preisliste verweisen, gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung, die wir Ihnen mit dem Angebot übermitteln oder auf Anfrage zur Verfügung stellen.

(2) Unsere Vergütung wird – soweit keine andere Vereinbarung zwischen Ihnen und uns besteht – nach Abschluss des Vertrages und vor der jeweiligen Leistungserbringung sowie im Fall einer werkvertraglichen Verpflichtung nach Erhalt der Lieferung bzw. der Abnahme oder ersatzweiser Vollendung des Werkes fällig. Sie ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Versand unserer Rechnung (Rechnungsdatum) zu bezahlen. Unterbleibt die Zahlung, tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen und weiteren Schadensersatz geltend zu machen. Der Verzugszins gegenüber Verbrauchern beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB; gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB.

(3) Wir ermöglichen Ihnen die Nutzung verschiedener Zahlungsdienste und -möglichkeiten. Sie können zur Zahlung jeden von uns bereitgestellten Zahlungsweg nutzen, insbesondere

  • auf ein von uns angegebenes Konto überweisen,
  • uns eine Einzugsermächtigung oder SEPA-Lastschriftmandat erteilen,
  • uns per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen,
  • uns über eine Plattform Dritter bezahlen (beispielsweise Apple App Store, Google Play oder Amazon Appstore),
  • oder uns über einen von uns angegebenen Zahlungsdienstleister (beispielsweise PayPal) bezahlen,

jeweils, sofern wir eine entsprechende Zahlungsmöglichkeit anbieten. Wir behalten uns vor, Zahlungsmöglichkeiten individuell oder allgemein auszuschließen oder im Nachgang zu ergänzen.

(4) Sie nehmen die Zahlungsleistung eines Zahlungsdienstleisters in Anspruch, indem Sie auf den Button des Zahlungsdienstleisters während des Bestellprozesses von Leistungen klicken. Sie werden auf die entsprechende Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters geführt. Sie nehmen die Zahlungsleistung einer dritten Plattform wie Apple App Store, Google Play oder Amazon Appstore in Anspruch, indem Sie unsere App über ihn runterladen. Wir stellen hinsichtlich der Zahlung nur den Zugang zur Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters oder der Plattform bereit, werden aber nicht Vertragspartei. Meistens ist es zur Nutzung von Zahlungsdiensten eines Zahlungsdienstleisters oder der Plattform erforderlich, ein Vertragsverhältnis mit dem entsprechenden Zahlungsdienstleister einzugehen. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen.

(5) Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung, eines SEPA-Lastschriftmandats oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zum Fälligkeitszeitpunkt veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Aufträge.

(6) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten, sowie dann, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

(7) Sie dürfen nur dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(8) Für den Fall, dass auf eine unserer Forderung aus einem oder mehreren Verträgen nicht fristgerecht gezahlt wird, sind wir berechtigt, ein Inkassobüro (z.B. Creditreform) mit dem weiteren Einzug der fälligen Forderung zu beauftragen. Sie willigen mit Vertragsschluss ein, dass wir die zum Einzug der Forderung erforderlichen Daten und Informationen an das Inkassobüro (z.B. Creditreform) übermitteln und das Inkassobüro (z.B. Creditreform) zur Speicherung und Verarbeitung der Daten berechtigt ist. Insbesondere werden Name und Anschrift, Vertragsdatum, sowie Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag und das Fälligkeitsdatum übermittelt.

(9) Gebühren (jegliche Ämter, Behörden o. ä.), Honorare oder sonstige Zahlungsansprüche anderer aus der Leistungserbringung resultierender Zahlungssachverhalte – insbesondere öffentlicher Gläubiger – sind nicht im Preis enthalten und werden von Ihnen gesondert und gegenüber den jeweiligen Stellen bzw. Personen entrichtet. Dies gilt auch dann, wenn diese Ausgaben durch uns vorausgelegt werden; sie sind in diesem Fall an uns zu erstatten.

(10) Die Abrechnung eines Stundenhonorars erfolgt im 15-Minuten-Takt (0,25 Stunden). Für angefangene 15 Minuten wird jeweils ein Viertel des Stundensatzes berechnet. Bei pauschalierten Stundenpaketen oder Zeitkontingenten für die Gesamtleistung oder bestimmte Leistungsabschnitte kommt es nach Abschluss der Gesamtleistung oder des Leistungsabschnitts zu einem Verfall nicht verbrauchter Stunden. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Übernahme der Stunden in eine andere Gesamtleistung oder ihre Auszahlung.

B. Bestimmungen Dienstleistung

§ 1 Leistungsumfang

(1) Wir erbringen Leistungen auf dem Gebiet der Sicherstellung, Verwahrung, Lagerung, Dokumentation und Verwertung von Sachen aller Art, insbesondere von Wirtschaftsgütern im Auftrag von Banken, Leasing-, Finanzierungs- und Flottengesellschaften, Insolvenzverwaltern und sonstigen institutionellen Auftraggebern, sowie alle anderen, damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.

(2) Maßgeblich für den Umfang unserer Leistung ist im Einzelfall:

  • Ihre Bestellung bzw. Ihr Auftrag, egal über welche unserer Plattformen Sie sie abgeben, insbesondere bei einer Online-Bestellung (beispielsweise die Leistungsbeschreibung im Rahmen des Beauftragungs- bzw. Bestellvorgangs, auf der Webseite oder der App) oder in Textform (beispielsweise die Bestell- bzw. Auftragsunterlagen samt Anhängen, unabhängig davon, ob in Papierform oder elektronisch per E-Mail) sowie im Fall einer oder eines schriftlichen oder mündlichen Bestellung, Auftrags oder annehmenden Antwort auf ein von uns ausgesprochenes Vertragsschlussangebot in von uns genutzten Räumlichkeiten, an einer unserer Vertriebsflächen oder auf einem von uns genutzten Kommunikationskanal.

(3) Unsere Leistungen umfassen nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags insbesondere folgende Leistungsbereiche:

LeistungsbereichInhalt
RechercheAusfindigmachen von Halter und Objekt, Prüfung von Anschriften, Feststellung des Standorts
SicherstellungInbesitznahme des Objekts, Dokumentation des Zustands, Abtransport
VerwahrungGesicherte Verwahrung; jeder Zugang wird protokolliert
VerwertungErmittlung des Werts, Vermarktung, Abschluss des Kaufvertrags, Sicherung des Erlöses
AbrechnungGetrennter Ausweis von Erlös und Kosten, Abschlussbericht, Auszahlung
Demontage und MontageAbbau, Verladung, Umsetzung und Wiederaufbau von Maschinen und Anlagen

Welche Leistungsbereiche im Einzelfall geschuldet sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag nach Abs. 2.

(4) Unsere Leistungen beziehen sich insbesondere auf folgende Objektgruppen: Fahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Baumaschinen und Flurförderzeuge, Maschinen und Produktionsanlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, IT und Elektronik sowie Medizintechnik (nachfolgend jeweils „Objekt“).

(5) Für die Recherche nutzen wir insbesondere die amtliche Halterauskunft, Melde- und Handelsregisterdaten, den Abgleich von Anschriften sowie die Ansprache vor Ort. Eine technische Ortung von Fahrzeugen oder sonstigen Objekten ist nicht Gegenstand unserer Leistungen. Ein bestimmter Rechercheerfolg, insbesondere das Auffinden von Halter oder Objekt, ist nicht geschuldet.

(6) Wir erbringen unsere Leistungen bundesweit. Rückführungen aus dem Ausland erfolgen nur aufgrund eines gesonderten Angebots.

(7) Unser Vertragspartner ist ausschließlich der Auftraggeber. Die Person, bei der wir das Objekt übernehmen, insbesondere der Halter, Besitzer oder Schuldner (nachfolgend „Halter“), wird nicht unser Vertragspartner; der Vertrag begründet keine Rechte des Halters. Gegenüber dem Halter treten wir nach Maßgabe von B § 2 Abs. 5 auf.

(8) Über jede Sicherstellung erstellen wir ein Übergabeprotokoll. Es dient der eindeutigen Identifikation des Objekts und der Sicherung seines Zustands zum Zeitpunkt der Übergabe und ist wie folgt gegliedert:

AbschnittInhalt
A Allgemeine AngabenVorgangsnummer, Datum, Einsatzort, Beginn und Ende des Einsatzes, Einsatzleiter
B AuftraggeberLeasinggesellschaft, Bank, Insolvenzverwalter oder sonstiger Berechtigter, Vertrags- oder Aktenzeichen, Datum der Insolvenzfreigabe
C SchuldnerName, Anschrift, anwesende Person, Verhältnis zum Objekt
D ObjekteBezeichnung, Hersteller, Typ, Seriennummer, Baujahr, Betriebsstunden, Zustand nach Sichtprüfung, Mängel und Fehlbestand
E SonderprüfungenBei Maschinen Feststellungen zur CE-Konformität und zur UVV-Prüfung, bei IT die Entfernung oder Löschung von Datenträgern
F UnterschriftenSchuldner und Einsatzleiter; verweigert der Schuldner die Unterschrift, zeichnet der Einsatzleiter allein

Die Zustandsangaben im Übergabeprotokoll beruhen auf einer Sichtprüfung zum Zeitpunkt der Übergabe. Sie stellen keine gutachterliche Stellungnahme dar; eine technische Untersuchung des Objekts, insbesondere auf verborgene Mängel, ist nicht geschuldet. Ergänzend erstellen wir eine Fotodokumentation mit GPS-Zeitstempel, ein Verwahrungsprotokoll sowie im Fall der Verwertung eine Dokumentation der Verwertungsfreigabe. Nach Abschluss des Auftrags erhalten Sie einen Abschlussbericht als PDF. Sämtliche Unterlagen archivieren wir für die Dauer von zehn Jahren, soweit gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, nicht entgegenstehen.

§ 2 Vergütung und Durchführung

(1) Wir erhalten für unsere Leistungen eine Vergütung nach:

  • Ihrer Bestellung bzw. dem Auftrag nach dem Paragrafen über den Leistungsumfang

Nachträgliche, von der Bestellung bzw. dem Auftrag abweichende Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung bzw. Bestellung und sind gesondert zu vergüten. Bei Tätigkeiten außerhalb des Leistungsspektrums oder eines vereinbarten Zeitkontingents wird eine stündliche Vergütung von 120,- € vereinbart.

(2) Wir verpflichten uns, die vertraglich geschuldeten Leistungen sorgfältig und gewissenhaft zu erbringen. Sofern die Leistungserfüllung keine Werkverpflichtung betrifft, ist ein Leistungserfolg nicht geschuldet.

(3) Sie leisten über das Honorar nach Abs. 1 hinaus gegen Nachweis Aufwendungsersatz für notwendige Auslagen des Verwenders. Auslagen berechnen wir in tatsächlicher Höhe ohne Aufschlag weiter, insbesondere Kraftstoff und Ladestrom, Kurzzeitversicherung und Überführungskennzeichen, Maut-, Park- und Standgebühren, Stand- und Verwahrgebühren Dritter sowie behördliche Gebühren.

(4) Wir sind berechtigt, zur Erbringung der Leistung Dritte, insbesondere als Subunternehmer einzuschalten. Dies gilt insbesondere für Bergung, Kranstellung, Schwerlast- und Sondertransporte, Fahrzeugöffnung, Demontage, Aufbereitung, Entsorgung, Gutachten und Versteigerung. Ihr Vertragspartner bleiben auch in diesen Fällen ausschließlich wir.

(5) Wir sind berechtigt, Dritten gegenüber als Ihr Vertreter aufzutreten. Gegenüber dem Halter treten wir ausschließlich in Ihrem Namen und aufgrund der von Ihnen erteilten Sicherstellungs- oder Herausgabevollmacht auf.

(6) Für Einsätze, die werktags (Montag – Freitag) zwischen 20:00 Uhr – 6:00 Uhr (CET/CEST) erfolgen, werden die gebuchten und abrechenbaren Aufwände mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Für Einsätze an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gelten die Zuschläge nach Abs. 11. Von Ihnen gewünschte Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten sind von Ihnen vor Auftragserteilung anzufordern und uns zu bestätigen.

(7) Ein Auftrag läuft in der Regel wie folgt ab. Die angegebenen Zeiträume sind unverbindliche Richtwerte; verbindliche Fristen und Termine gelten nur nach D § 2 Abs. 1.

Nr.SchrittZeitraum in der Regel
1Anfrage per E-Mail mit Objekt- und Halterdaten sowie der Rechtsgrundlage–
2Bestätigung des Eingangs, Prüfung der Unterlagen, Mitteilung von Vorgangsnummer und Ansprechpartner; keine Annahme (A § 2 Abs. 4)1 Werktag
3Angebot mit dem Preis für den konkreten Fall2 bis 5 Werktage
4Annahme des Angebots durch Sie (A § 2 Abs. 5), danach Einsatzplanungnach Ihrer Freigabe
5Sicherstellung vor Ort mit Übergabeprotokoll, Fotodokumentation sowie Erfassung von Schlüsseln, Papieren und Zubehörnach Terminlage
6Transport in die Verwahrung oder an eine von Ihnen benannte Adresseim Anschluss
7Abschlussbericht, auf Ihren Wunsch Verwertung und Erlösabrechnungnach Abschluss

(8) Vor dem Einsatz haben Sie uns die rechtliche Grundlage der Sicherstellung nachzuweisen, insbesondere durch Vorlage

  • des zugrunde liegenden Vertrags sowie der Kündigung oder des Herausgabeverlangens,
  • einer Sicherstellungs- oder Herausgabevollmacht,
  • eines Eigentums- oder Sicherungsnachweises,
  • im Insolvenzfall des Eröffnungsbeschlusses oder der Bestellungsurkunde des Insolvenzverwalters.

Solange diese Unterlagen nicht vollständig vorliegen, sind wir nicht verpflichtet, mit dem Einsatz zu beginnen; hierdurch eintretende Verzögerungen haben wir nicht zu vertreten. Unsere Prüfung der Unterlagen beschränkt sich auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität; eine rechtliche Prüfung schulden wir nicht (D § 1 Abs. 2).

(9) Wir wenden gegenüber dem Halter oder sonstigen Personen keinen Zwang an. Verweigert der Halter die Herausgabe oder leistet er Widerstand, brechen wir den Einsatz ab und ziehen erforderlichenfalls die Polizei hinzu. Die weitere Durchsetzung Ihres Herausgabeanspruchs, insbesondere mit gerichtlicher Hilfe, obliegt in diesem Fall Ihnen.

(10) Die Vergütung legen wir für jeden Auftrag in einem Angebot für den konkreten Einzelfall fest; Pauschalpreise ohne vorheriges Einzelangebot bieten wir nicht an. Für die Vergütung der Sicherstellung sind insbesondere die Objektart und die Entfernungszone des Abholorts maßgeblich:

ObjektartZone 1Zone 2Zone 3
Entfernungbis 300 km300 bis 500 kmüber 500 km
Bundesland des AbholortsBaden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, HessenBayern, Nordrhein-Westfalen, Thüringenübrige Länder
Pkw und Kleintransporter bis 3,5 tStartpreis nach AngebotStartpreis nach AngebotStartpreis nach Angebot
Nutzfahrzeuge über 3,5 t, Zugmaschinen, SonderaufbautenStartpreis nach AngebotStartpreis nach AngebotStartpreis nach Angebot
Anhänger, Auflieger, Wohnwagen und WohnmobileStartpreis nach AngebotStartpreis nach AngebotStartpreis nach Angebot
Krafträder, Roller, E-Bikes und PedelecsStartpreis nach AngebotStartpreis nach AngebotStartpreis nach Angebot
Maschinen, Anlagen, Betriebsausstattungindividuell nach Angebotindividuell nach Angebotindividuell nach Angebot

Maßgeblich für die Zone ist das Bundesland des Abholorts. Den Startpreisen liegt ein fahrbereites, zugelassenes und frei zugängliches Objekt zugrunde, dessen Herausgabe ohne Zwangsmaßnahmen möglich ist. Weicht der tatsächliche Zustand hiervon ab, sind die hierdurch erforderlichen Zusatzleistungen nach Abs. 11 gesondert zu vergüten.

(11) Für Zusatzleistungen und Sonderfälle gelten, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, folgende Vergütungen, jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:

PositionPreis netto
Ausführliche Recherche, wenn Objekt oder Halter nicht auffindbar sind450,00 €
Bearbeitungspauschale bei Absage oder Rückzug eines erteilten Auftrags (B § 3 Abs. 6)250,00 €
Bergung und Verladung, wenn das Objekt nicht fahrbereit oder nicht zugelassen istauf Anfrage
Fehlanfahrt oder Zweitanfahrt, sofern von Ihnen zu vertretenauf Anfrage
Rückführung aus dem Auslandnach Angebot
Einsatz am SamstagZuschlag 25 %
Einsatz an Sonn- und FeiertagenZuschlag 50 %

Abweichend von A § 4 Abs. 1 Satz 2 sind im Preis der Sicherstellung enthalten: Auftragsannahme und Datenprüfung, Kontakt zum Halter, Disposition und Terminabstimmung, sämtliche Anfahrten, die Sicherstellung vor Ort mit Übergabeprotokoll und Zustandsdokumentation, die Fotodokumentation, die Einzelerfassung von Schlüsseln, Papieren und Zubehör, der Transport, Statusmeldungen, der Abschlussbericht als PDF und die Archivierung nach B § 1 Abs. 8. Auslagen werden nach Abs. 3 gesondert berechnet.

(12) Wir verwahren die Objekte gesichert; jeder Zugang zu den verwahrten Objekten wird protokolliert. Eine Bewachung, eine Einfriedung des Verwahrgeländes, ein bestimmter oder fester Stellplatz sowie eine laufende oder regelmäßige Bestands- und Zustandskontrolle schulden wir nicht, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist; unsere Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Objekte bleibt unberührt. Die Verwahrung beginnt mit der Übernahme des Objekts und endet mit seiner dokumentierten; im Fall der Verwertung endet sie mit der Übergabe des Objekts an den Käufer. Die Vergütung für die Verwahrung berechnet sich je Objekt und angefangenem Kalendertag nach unserer Preisliste (A § 4 Abs. 1), jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:

ObjektklasseTag 1 bis 14Tag 15 bis 60ab Tag 61
Zweirad und Kleingerätnach Preislistenach Preislistenach Preisliste
Pkw und Kombi bis 3,5 t zGMnach Preislistenach Preislistenach Preisliste
Transporter und Sonder-Kfz bis 7,5 t zGMnach Preislistenach Preislistenach Preisliste
Lkw und Maschinen über 7,5 t zGMnach Preislistenach Preislistenach Preisliste
Anhänger, einachsignach Preislistenach Preislistenach Preisliste

Die Verwahrvergütung wird monatlich nachträglich abgerechnet und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Übernehmen wir nach der Sicherstellung auch die Verwertung, berechnen wir für den Zeitraum der Verwertung keine Verwahrvergütung. Die Bestimmungen dieses Absatzes sowie D § 7 Abs. 6 lit. e und f gelten in diesem Zeitraum fort. Holen Sie ein Objekt nach Ablauf einer Abholfrist nicht ab, wird die Verwahrvergütung zu den vorstehenden Sätzen fortberechnet; ein erhöhter Sondersatz wird nicht erhoben. Für die Auslagerung bei Herausgabe einschließlich Abschlussprotokoll berechnen wir eine Pauschale nach Maßgabe des Angebots. Hallenverwahrung, Quarantänestellplätze für Hochvoltfahrzeuge sowie die Verwahrung von Maschinen und Anlagen nach Flächenbedarf erfolgen nur aufgrund eines gesonderten Angebots; soweit keine Hallenverwahrung vereinbart ist, schulden wir keine witterungsgeschützte Unterbringung.

Wertsachen, die sich im oder am Objekt befinden, sind nicht Gegenstand der Verwahrung; eine Obhutspflicht übernehmen wir insoweit nicht. Unsere Haftung nach D § 7 Abs. 1 und 3 bleibt unberührt.

Wir können die Verwahrung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist beenden und die Rücknahme des Objekts verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Sie mit der Zahlung fälliger Vergütung trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug sind. Nehmen Sie das Objekt nach Beendigung der Verwahrung nicht zurück, ist die Verwahrvergütung bis zur Rücknahme fortzuzahlen. Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere nach §§ 372 ff. BGB, sowie D § 3 bleiben unberührt.

(13) Die Verwertung führen wir ausschließlich nach Ihrer schriftlichen Verwertungsfreigabe durch; wir handeln dabei in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung. Den Marktwert ermitteln wir bei Fahrzeugen über DAT oder Schwacke, bei Maschinen über Marktvergleich oder Gutachten. Fahrzeuge vermarkten wir über Händlerplattformen, Maschinen im Direktverkauf oder durch Auktion. Ein bestimmter Verwertungserlös, insbesondere die Erzielung des ermittelten Marktwerts, ist nicht geschuldet, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich ein Mindesterlös vereinbart ist. Den Erlös kehren wir nach Zahlungseingang beim Käufer an Sie aus; Erlös und Kosten weisen wir getrennt aus. Wir sind berechtigt, unsere fällige Vergütung und Auslagen aus dem jeweiligen Auftrag vom Erlös in Abzug zu bringen. Für die Verwertung erhalten wir eine erfolgsabhängige Vergütung, bemessen am Netto-Erlös je Objekt nach unserer Preisliste (A § 4 Abs. 1), jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:

Netto-Erlös je ObjektVergütung
bis 10.000,00 €nach Preisliste
10.000,01 € bis 50.000,00 €nach Preisliste
über 50.000,00 €nach Preisliste
Mindestvergütung je Objektnach Preisliste

Kommt kein Verkauf zustande, entsteht keine Verwertungsvergütung; die Mindestvergütung fällt nur im Fall eines Verkaufs an. Abs. 3 bleibt unberührt.

§ 3 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrags beginnt – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – mit dem Vertragsschluss.

(2) Der geschlossene Vertrag läuft – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – als Einzelauftrag bis zur vollständigen Erbringung der beauftragten Leistungen und deren Abrechnung. Rahmenvereinbarungen regeln ihre Laufzeit gesondert.

(3) Im Falle einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit fortlaufend

  • bei einer Mindestvertragslaufzeit zwischen 13 und 24 Monaten um 12 Monate
  • bei einer Mindestvertragslaufzeit bis 12 Monate um die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit

wenn er nicht vorab mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende im Voraus von einer der Parteien gekündigt wird.

(4) Kündigen wir aus wichtigem Grund, so sind Sie verpflichtet, uns die Kosten und Vergütungen zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Die bis dahin von uns geleisteten Dienste sind anteilig abzurechnen, soweit dies möglich ist, anderenfalls erfolgt eine vollständige Abrechnung.

(5) Die Kündigung bzw. Absage kann durch Brief oder per E-Mail erfolgen.

(6) Sie können einen Einzelauftrag jederzeit bis zur vollständigen Leistungserbringung absagen bzw. kündigen. Sagen Sie einen erteilten Auftrag nach Vertragsschluss ab oder ziehen Sie ihn zurück, oder unterbleibt die Durchführung aus Gründen, die Ihrer Sphäre zuzurechnen sind, insbesondere weil die nach B § 2 Abs. 8 erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen, der Halter die offene Forderung begleicht oder Sie das Objekt anderweitig zurückerhalten, schulden Sie die Bearbeitungspauschale nach B § 2 Abs. 11 als Abgeltung unserer bis dahin angefallenen Vorarbeiten, insbesondere der Datenprüfung, der Halteransprache und der Disposition. Daneben erstatten Sie uns bereits erbrachte, gesondert vergütungspflichtige Leistungen sowie gegen Nachweis die Kosten bereits verbindlich beauftragter Fremdleistungen, insbesondere Stornokosten. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Bearbeitungspauschale entstanden ist.

§ 4 Beanstandungen und Verjährung

(1) Einwendungen gegen die Übergabe- und Verwahrungsprotokolle, die Fotodokumentation und den Abschlussbericht sowie gegen unsere Rechnungen und Erlösabrechnungen haben Sie innerhalb von 14 Tagen nach deren Zugang in Textform zu erheben; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unterbleibt eine rechtzeitige Einwendung, gelten die betreffenden Unterlagen und Abrechnungen als von Ihnen genehmigt. Auf diese Folge weisen wir Sie bei der Übermittlung der Unterlagen bzw. der Abrechnung gesondert hin. Die Genehmigungswirkung erstreckt sich nicht auf Unrichtigkeiten, die Sie bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht erkennen konnten, und tritt bei Vorsatz oder Arglist unsererseits nicht ein.

(2) Ihre Ansprüche gegen uns aus Leistungen nach diesem Abschnitt B, insbesondere wegen Pflichtverletzungen oder Mängeln, verjähren in 12 Monaten; die Verjährung beginnt nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus einer Garantie sowie für Ansprüche auf Herausgabe verwahrter Objekte und auf Auskehr von Verwertungserlösen; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Zwingende gesetzliche Verjährungsvorschriften, insbesondere des Fracht- und Lagerrechts, bleiben unberührt.

C. Bestimmungen Kauf

§ 1 Gegenstand

Sie erwerben von uns die beim Vertragsschluss näher bezeichneten Waren, dabei jeweils aus Verwertungsgeschäften stammende Gebrauchtwaren. Veräußern wir Objekte im Rahmen einer Verwertung im Namen und für Rechnung unseres Auftraggebers, kommt der Kaufvertrag zwischen Ihnen und unserem Auftraggeber zustande; wir handeln insoweit als dessen Vertreter. Die Bestimmungen dieses Abschnitts C gelten in diesem Fall zugunsten unseres Auftraggebers entsprechend.

§ 2 Lieferung

(1) Wenn zwischen Ihnen und uns eine Lieferung vereinbart worden ist, erfolgt sie an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.

(2) Soweit nicht schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind alle durch uns angegebenen Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

(3) Beginnt eine von uns angegebene Lieferzeit, sind Sie zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung verpflichtet, insbesondere zur fristgemäßen Zahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Kommt der Partner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verwender berechtigt Ersatz für den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen gegeben sind, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Partner über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) wird in der Regel per Spedition geliefert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.

(6) Wird die Ware auf Ihren Wunsch versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen unseres Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf Sie über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 3 Beschaffenheit

(1) Sofern Leistungen auf Plattformen präsentiert werden, bemühen wir uns um möglichst originalgetreue Abbildungen der angebotenen Leistungen.

(2) Übliche Abweichungen, beispielsweise in Struktur und Farbe bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien bzw. Arbeiten oder handels- bzw. leistungsüblich sind. Die Parteien sind sich einig, dass die Ergebnisse stets einem gestalterischen Spielraum unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich unseres Gestaltungsspielraums, eines Settings oder der verwendeten optischen und technischen Mittel sind daher ausgeschlossen.

(3) Geringfügige Änderungen behalten wir uns vor, falls dazu ein zwingendes Interesse besteht und die Änderungen Ihnen zumutbar sind. Sie liegen vor, wenn sie weder den Wert noch die Qualität unserer Leistungen spürbar negativ beeinflussen, noch Einfluss auf den Gesamteindruck haben (z. B. Materialänderungen an nicht sichtbaren Teilen, geringe Maßänderungen). Ein erhebliches Interesse besteht, wenn wir unsere Leistungen sonst nicht ausführen können (z. B. weil der Hersteller Materialänderungen an den genannten, nicht sichtbaren Teilen vorgenommen hat; oder geringfügige Maßänderungen, wenn dadurch der Gegenstand der Leistung für den Partner nicht mehr verwendbar ist, etwa weil er an Gegebenheiten vor Ort nicht mehr angepasst werden kann). Eigenschaften, die wir zugesichert haben, werden von dem Änderungsvorbehalt nicht erfasst.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Eine gelieferte oder übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag in unserem Eigentum.

(2) Sie sind verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf Sie übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Beim Kauf eines besonders hochwertigen Guts, insbesondere ab einem Warenwert von 10.000,00 €, sind Sie verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Werden Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, sind diese von Ihnen auszuführen oder auf Ihre Kosten in Auftrag zu geben.

(4) Sie benachrichtigen uns unverzüglich in Textform, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Wird der Dritte die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten, haften Sie für den entstandenen Ausfall.

(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets in unserem Namen und im Auftrag für uns. Das Anwartschaftsrecht des Nutzers an der Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verwender nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, wird Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung erworben. Für den Fall der Vermischung gilt dasselbe. Erfolgt eine Vermischung in einer Art und Weise, die die Hauptsache als Ihr Eigentum begründet, sind Sie dazu verpflichtet, uns anteilmäßig Mit- oder Alleineigentum zu übertragen. Unser so entstandenes Eigentum haben Sie ordnungsgemäß zu verwahren. Um unsere Forderungen gegen Sie zu sichern, treten Sie auch diese Forderungen an uns ab, welche Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Diese Abtretung haben wir bereits jetzt angenommen.

(6) Sie sind nur als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Diese Berechtigung besteht nicht, wenn Sie Verbraucher sind. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des von uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

§ 5 Gewährleistung

(1) Ihre Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass Sie Ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der vom Verwender gelieferten Ware beim Partner. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

(3) Die Gewährleistung wird bei dem Verkauf gebrauchter Güter mit Ausnahme der im Abs. 2 Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen.

(4) Soweit gesetzlich gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(5) Sollte trotz der aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Uns ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie ungeachtet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(7) Keine Mängelansprüche bestehen bei

  • unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
  • unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
  • natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, beispielsweise bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung auftreten,
  • übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertragsverhältnis nicht vorausgesetzt sind.

Werden von Ihnen oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(8) Ansprüche Ihrerseits wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als Ihre Niederlassung verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(9) Rückgriffsansprüche des Partners gegen den Verwender bestehen nur insoweit, als der Partner mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Partners gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 8 entsprechend.

§ 6 Beanstandungen, Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort, auch wenn Muster übersandt waren, zu untersuchen. Eine Lieferung gilt von Ihnen als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel nicht vor dem Einbau oder der Weiterverarbeitung oder innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns gerügt worden sind.

(2) Sie sind verpflichtet, einen Transportschaden oder die Unvollständigkeit der Lieferung gegenüber dem der Ware beigefügten Lieferschein sofort zu rügen.

(3) Sie müssen die unverzügliche Untersuchung durch genaue Prüfung der Begleitpapiere und Warenkennzeichnungen sowie durch eine repräsentative Anzahl von Stichproben (genaue Sichtprüfung) durchführen.

Verarbeiten Sie erkennbar mangelhafte Ware, werden Aus- und Einbaukosten, sowie Folgeschäden auch dann nicht ersetzt, wenn wir den Mangel zu vertreten haben. Ihr Nachlieferungsanspruch bleibt unberührt.

D. Schlussbestimmungen Allgemein

§ 1 Mitwirkungspflicht

(1) Sie werden uns bei der Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern. Sie werden uns beispielsweise die erforderlichen Informationen, Daten, Umstände, Verhältnisse unverzüglich mitteilen; Unterlagen, Materialien, Sachen oder Zugänge zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stellen; uns unverzüglich Weisungen und Freigaben erteilen und uns einen kompetenten Ansprechpartner benennen, der nicht ausgewechselt wird. Sie müssen zu Ihren Handlungen – insbesondere zu Überlassungen oder Zugangsgewährungen - berechtigt sein, insbesondere dürfen keine Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen verletzt werden. Hinsichtlich der Sicherstellungs-, Verwahrungs-, Lagerungs-, Dokumentations- oder Verwertungsleistungen stellen Sie alles sicher, was uns die Abholung, Ingewahrsamnahme, Inspektion und Nutzung der Sache ermöglicht. Hinsichtlich des Kaufes sind Sie verpflichtet, für die Entgegennahme der Güter zu sorgen. Hierzu gehört insbesondere, dass Sie uns vor dem Einsatz die Objekt- und Halterdaten vollständig und zutreffend übermitteln und die rechtliche Grundlage nach B § 2 Abs. 8 nachweisen.

(2) Soweit Sie zur Mitteilung, Bereitstellung oder zur Verfügungsüberlassung nach Abs. 1 nicht berechtigt sind, beispielsweise weil wettbewerbs-, datenschutz-, marken- und kennzeichenrechtliche Verstöße oder jegliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen vorliegen, liegt ebenso fehlende Mitwirkung vor. Sie versichern Ihre Berechtigung zu den entsprechenden Handlungen. Hinsichtlich der Sicherstellungs-, Verwahrungs- und Verwertungsleistungen versichern Sie insbesondere, dass Sie zur Erteilung des Auftrags und der Vollmacht gegenüber dem Halter berechtigt sind, dass Ihnen ein fälliger Herausgabeanspruch zusteht und dass der Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung keine Rechte Dritter, insbesondere Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen, Vermieterpfandrechte oder Absonderungsrechte, entgegenstehen; sind Ihnen solche Rechte bekannt, teilen Sie sie uns vor Auftragsbeginn mit. Eine entsprechende Überprüfung durch uns wird nicht erfolgen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter, insbesondere des Halters, des Besitzers oder sonstiger Rechteinhaber, etwa wegen verbotener Eigenmacht, die wegen Ihrer fehlenden Berechtigung gegen uns vorgehen, werden Sie uns auf erstes Anfordern freistellen und uns jeglichen Schaden, der wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Fehlende, unvollständige, schadensverursachende oder rechtsverletzende Mitwirkung – beispielsweise durch Mitteilung bzw. Zuleitung unvollständiger, unrichtiger oder nicht zur rechtmäßigen Verwendung geeigneter Informationen, Daten, Stoffe oder Unterlagen – berechtigt uns zur Beendigung des Vertrags, im Falle eines Vertrages mit einem Unternehmer auch ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung.

(4) Entsteht uns durch fehlerhafte Mitwirkung ein Schaden, besteht ein Schadensersatzanspruch. Sie stellen uns in diesem Fall ebenso von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit von Ihnen zumindest grob fahrlässig fehlerhaft durchgeführten Mitwirkungshandlungen geltend machen.

§ 2 Leistungsfrist, Höhere Gewalt, Leistungshindernisse

(1) Wir sind – soweit nicht im Einzelfall vereinbart - nicht an Fristen und Termine bei der Ausführung der Leistung gebunden. Leistungstermine bedürfen der Schriftform.

(2) Soweit wir an der Leistungserbringung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher, von uns nicht zu vertretener Ereignisse gehindert werden und die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – unerheblich ob bei uns oder bei Ihnen – (beispielsweise Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe bzw. der Vertragserfüllung von Subunternehmern, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Aussperrungen, Betriebsstörungen jeder Art in unserem sowie in Drittbetrieben, Warenmangel oder Ähnliches, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und wir nicht zu vertreten haben), verlängert sich die für uns gültige Leistungszeit in einem Umfang, der die angemessene Erfüllung der Leistungspflicht möglich macht. Wird die Leistung unmöglich, werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass Ihnen ein Rücktritt oder Schadensersatz zustehen. Treten entsprechende Hindernisse bei Ihnen auf, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für Ihre Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner teilen einander entsprechende Hindernisse unverzüglich mit.

(3) Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

§ 3 Pfandrecht

(1) Wegen unserer Forderungen erwerben wir ein Pfandrecht an Ihren, im Rahmen der Vertragsdurchführung in unseren Besitz gelangten Sachen. Es sichert alle Forderungen, die wir gegen Sie im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis haben, infolgedessen wir Besitz an der Sache erhalten haben.

(2) Auf Ihr Verlangen werden wir die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen nach unserer Wahl freigeben, wenn der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 20 % übersteigt.

(3) Gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrechte, insbesondere nach § 273 BGB sowie §§ 369, 440 und 475b HGB, bleiben unberührt. Wir sind berechtigt, die Herausgabe eines verwahrten Objekts bis zur Zahlung der fälligen Vergütung und Auslagen aus dem jeweiligen Auftrag zu verweigern.

§ 4 Kommunikation

(1) Zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen Kommunikation untereinander erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über E-Mail. Sie willigen dazu ein, dass Ihnen Informationen per E-Mail, soweit vorhanden Ihrem Konto auf unseren Plattformen, postalisch oder auf anderem Weg zugesandt werden.

(2) Der Versand und die Kommunikation erfolgen auf Ihr Risiko. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets, für Server- und Softwareprobleme Dritter oder Probleme eines Post- oder Zustellungsdienstleisters sind wir nicht verantwortlich und haften nicht.

§ 5 Urheber- und sonstige Rechte

Wir haben an allen Bildern, Filmen, Texten und sonstigen vom Urheberrecht oder ähnlichen Rechten, insbesondere durch geistige Eigentumsrechte, geschützten Inhalten, die auf unserer Webseite, unseren Profilen auf anderen Webseiten, unseren Social-Media-Profilen und allen unseren Plattformen veröffentlicht werden, Urheberrechte oder sonstige Rechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, Texte und sonstiger Rechte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 6 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Wir erheben personenbezogene Daten von Ihnen sowie ggf. andere, von Ihnen zugeleitete oder im Zuge der Vertragserfüllung von uns erlangte Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist zur Vertragserfüllung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b) DSGVO. Wir verarbeiten sie nach den Verpflichtungen der DSGVO. Nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO müssen personenbezogene Daten im Wesentlichen:

  • (a) auf rechtmäßige und faire Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);
  • (b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);
  • (c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
  • (d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);
  • (e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“);
  • (f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).

(2) Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte übermittelt, wenn keine entsprechende Pflicht besteht oder die Vertragsdurchführung oder der Einhaltung einer gesetzlichen Frist eine Datenübermittlung erforderlich macht, beispielsweise wenn die Weitergabe der Daten erforderlich ist, um für Sie eine zur Vertragsdurchführung notwendige Abfrage durch einen Drittanbieter durchzuführen, Ihre Daten an einen Zahlungsanbieter weitergeleitet werden oder Subunternehmer in Anspruch genommen werden, um zur Erfüllung einer Leistungspflicht Ihnen gegenüber beizutragen. In diesen Fällen werden die Dienstleister vielfach mit Ihnen ein Vertragsverhältnis haben, so dass sie auf eigene Verantwortung handeln.

(3) Sobald Daten für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und falls eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht weiter besteht, werden sie von uns gelöscht. In Anbahnung unseres Vertragsverhältnisses sowie bei dessen Durchführung bewahren wir Ihre Daten auf. Dabei kann es auch notwendig sein, dass nach Kündigung unseres Vertragsverhältnisses Daten weiter aufbewahrt werden. Beispielsweise müssen Rechnungsdaten (Abrechnungsunterlagen) gemäß § 147 Abgabenordnung 10 Jahre aufbewahrt werden. Solange ein für uns ausführender Dienstleister ebenso einen Vertrag über die Durchführung Ihrer Leistung mit uns hat, bleiben wir verpflichtet, die Daten entsprechend der vereinbarten Aufbewahrungsfristen vorzuhalten.

(4) Sie haben das Recht auf Auskunft, Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten. Insbesondere haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten.

Ihre Anfrage kann an uns gestellt werden. Außerdem stehen Ihnen entsprechende verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe oder die Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde offen.

(5) Soweit wir im Rahmen der Auftragsdurchführung personenbezogene Daten Dritter, insbesondere von Haltern, verarbeiten, erfolgt dies nach den gesetzlichen Vorschriften und, soweit wir als Auftragsverarbeiter tätig werden, nach Maßgabe einer gesonderten Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

§ 7 Haftung, Freistellung und Aufwendungsersatz

(1) Wir haften gegenüber Ihnen in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden sowie allen übrigen in diesen AGB sowie zwischen uns getroffenen Haftungs-, Gewährleistungs- oder Verantwortungsbeschränkungen und Haftungs-, Gewährleistungs- oder Verantwortungsausschlüssen unberührt.

(4) Sie stellen uns von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen möglicher schuldhafter Verletzungen des Partners gegen seine Pflichten – insbesondere aus diesen AGB – gegen uns und/oder unseren Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern frei. Sie ersetzen uns jeglichen Schaden, der wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Wir haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die wir den Umständen nach für erforderlich halten durften und nicht zu vertreten hatten, insbesondere jegliche Aufwendungen zum Schutz des Vertragsgutes sowie daneben auf eine ortsübliche, angemessene Vergütung.

(6) Für die nachfolgenden typischen Risikolagen unserer Leistungen gilt ergänzend Folgendes; Abs. 1 bis 3 bleiben jeweils unberührt:

  • (a) Objektidentifikation: Vor der Übernahme gleichen wir bei Fahrzeugen Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Typ, bei sonstigen Objekten Hersteller, Typ und Seriennummer mit Ihren Angaben ab, fotografieren das Objekt vor jeder Berührung und brechen die Übernahme bei Abweichungen ab. Für die Sicherstellung eines falschen Objekts, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben von Ihnen beruht, haften wir nicht; D § 1 Abs. 2 gilt entsprechend.
  • (b) Widerstand: Leistet der Halter oder ein Dritter Widerstand, brechen wir den Einsatz nach B § 2 Abs. 9 ab. Der Abbruch stellt keine Pflichtverletzung dar; für die Folgen einer hierdurch verzögerten oder unterbliebenen Sicherstellung haften wir nicht.
  • (c) Dokumentation: Wir dokumentieren die Übergabe anhand einer Fotocheckliste mit GPS-Zeitstempel und kontrollieren die Vollständigkeit der Dokumentation vor der Abreise. Die Dokumentation gibt den bei Sichtprüfung erkennbaren Zustand wieder (B § 1 Abs. 8). Für Mängel und Schäden, die bereits vor der Übernahme vorhanden und bei der Sichtprüfung nicht erkennbar waren, haften wir nicht.
  • (d) Transport: Wir führen eine dokumentierte Ladungssicherung durch und halten etwaige Transportschäden unverzüglich in einem Schadensprotokoll fest. Für Schäden, die auf dem vorbestehenden, bei der Übernahme nicht erkennbaren Zustand des Objekts beruhen, haften wir nicht. Soweit auf die Beförderung zwingende Vorschriften des Frachtrechts (§§ 407 ff. HGB) anwendbar sind, gehen diese vor.
  • (e) Zugriff Dritter: Verwahrte Objekte sichern wir durch eine Zugangskontrolle mit Schließsystem; jeder Zugang wird protokolliert. Für Schäden durch Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus Dritter haften wir nicht, soweit wir diese Vorkehrungen eingehalten haben.
  • (f) Wertverlust in der Verwahrung: Wir kontrollieren den Zustand verwahrter Objekte anlassbezogen (B § 2 Abs. 12) und halten festgestellte Mängel unverzüglich in einem Mängelprotokoll fest. Für Wertminderungen infolge Witterung, Feuchtigkeit, Standzeit oder natürlicher Alterung haften wir nicht, soweit keine Hallenverwahrung vereinbart ist.
  • (g) Feuer, Wasser und Elementarereignisse: Für Schäden durch Brand, Leitungswasser, Unwetter oder sonstige Elementarereignisse haften wir nur, soweit wir sie zu vertreten haben. Eine Versicherung der verwahrten Objekte schulden wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarung; im Übrigen obliegt die Versicherung der Objekte Ihnen bzw. dem Eigentümer.
  • (h) Verwahrdauer: Wir erinnern Sie nach 14 Tagen an die andauernde Verwahrung. Die Entscheidung über Herausgabe oder Verwertung sowie die Wahrung insolvenzrechtlicher und sonstiger Fristen obliegen Ihnen. Für einen durch die Dauer der Verwahrung bedingten Wertverlust haften wir nicht.
  • (i) Verwertung: Eine Verwertung erfolgt ausschließlich nach Ihrer schriftlichen Verwertungsfreigabe, deren Vorliegen wir im Vier-Augen-Prinzip prüfen. Für Schäden aus einer Verwertung auf Grundlage einer von Ihnen erteilten, jedoch unrichtigen oder unberechtigten Freigabe haften wir nicht.
  • (j) Erlös: Wir vermarkten die Objekte über geeignete Vertriebswege, nach Möglichkeit über mehrere Plattformen parallel. Ein bestimmter Erlös ist nach B § 2 Abs. 13 nicht geschuldet; für einen Mindererlös gegenüber dem ermittelten Markt- oder Schätzwert haften wir nicht.
  • (k) Kaufpreisausfall: Die Übergabe an den Käufer erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse oder gesicherte Zahlung. Für den Ausfall des Kaufpreises haften wir nicht, soweit wir die Übergabe nur gegen Vorkasse oder gesicherte Zahlung vorgenommen haben.
  • (l) Daten im Objekt und im Inserat: Vor der Vermarktung löschen wir, soweit technisch ohne Weiteres möglich, gespeicherte Navigations- und Kontaktdaten, machen Kennzeichen unkenntlich und entfernen sichtbare Halterdaten; bei IT-Objekten entfernen oder löschen wir Datenträger nach Maßgabe des Übergabeprotokolls. Eine zertifizierte oder forensisch sichere Datenlöschung schulden wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.

§ 8 Leistungsort, Anwendbares Recht, Vertragssprache und Gerichtsstand

(1) Für alle Leistungen aus dem Vertrag wird als Erfüllungsort 76467 Bietigheim vereinbart.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und haben Sie Ihren Sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in 76467 Bietigheim. Wir sind in diesen Fällen jedoch auch berechtigt, Klage an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand oder an einem sonstigen gesetzlich zuständigen Gericht zu erheben. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Vertragssprache ist, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, Deutsch. Jegliche übersetzten Rechtstexte oder Dokumente dienen alleine einem besseren Verständnis. Insbesondere in Bezug auf eine Vertragsabrede als auch auf diese AGB, die Datenschutzbestimmungen oder alle anderen Rechtstexte oder Dokumente sind die deutschen Versionen rechtsverbindlich; dies gilt insbesondere bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden zwischen solchen Rechtstexten oder Dokumenten.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen schriftlich, das Recht hierzu behalten wir uns vor. Änderungen setzen voraus, dass Sie nicht unangemessen benachteiligt werden, kein Verstoß gegen Treu und Glauben geschieht und der Änderung nicht widersprochen wird. Im Fall einer Änderung erfolgt eine Mitteilung über einen der Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – 2 Monate vor ihrer Wirksamkeit. Die Änderung wird wirksam, wenn ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen wird – hiernach werden die geänderten AGB gültig.

(2) Eine Abtretung dieses Vertrags an ein anderes Unternehmen wird vorbehalten. Sie wird 1 Monat nach Absendung einer Abtretungsmitteilung über einen unserer Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – an Sie gültig. Sie haben im Fall einer Abtretung ein Kündigungsrecht, welches 1 Monat nach Zugang der Mitteilung der Abtretung gilt. Alle uns eingeräumten Rechte gelten zugleich als unseren Rechtsnachfolgern eingeräumt.

(3) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.